DAV FastLane digitale Schadenabwicklung
DAV FastLane: Die neue Digitalpauschale bei der Abwicklung von KFZ-Schäden
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV hat mit teilnehmenden Versicherungen eine Digitalpauschale vereinbart, die das digitale Engagement von Verkehrsanwält:innen würdigt und insgesamt die Schadensbearbeitung auf beiden Seiten schneller macht, und Fachkräfte durch Wegfall mehrfacher manueller Eingaben entlastet.
Die Digitalisierungspauschale beträgt 20 EUR brutto pro Schadensfall.
Warum gibt es einen bedarf für die FastLane?
Die Korrespondenz zwischen Anwaltskanzleien und Versicherungsunternehmen macht im Schadenfall einen erheblichen Anteil aus. Oftmals kommen jedoch teure, langsame oder schwer zu verarbeitende Kommunikationsmittel zum Einsatz (z.B. Fax, Post oder unverschlüsselte E-Mails).
Das bringt neben Datenschutzrisiken vor allem eine enorme Belastung der Fachkräfte mit sich. Rechtsanwält:innen und fachlich hochqualifizierte Mitarbeiter:innen werden in unnötigen Arbeitsschritten gebunden.
Die FastLane soll das „Mitmachen“ an digitalen Prozessen fördern und belohnen, um möglichst viele
Gleichgesinnte zu finden, die weg von langen teuren Prozessen wollen.
informationen für anwaltskanzleien:
Wie erhält die Anwaltskanzlei die Digitalpauschale?
Die Digitalisierungspauschale wird dann bezahlt, wenn man den Verkehrsunfall digital und strukturiert mit der Versicherung abgewickelt hat.
Die Digitalpauschale wird einfach mit der Kostennote übermittelt.
Gut zu wissen: E-Mail gilt nicht als strukturierte digitale Übermittlung.
Wie sind die technischen Voraussetzungen, damit ich einen Fall strukturiert und digital abwickelt habe?
Der Versand der kompletten Korrespondenz muss digital erfolgen. Dazu wird das Programm WebAkte der e.Consult AG genutzt.
a. Kostenfreie Version:
Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht kann die WebAkte im
geschlossenen Bereich der Arbeitsgemeinschaft nutzen.
Hier finden Sie den Link: https://secure.webakte.de/e.consult.182210
b. In Verbindung mit Ihrer Kanzleisoftware (ab 3 Fälle pro Monat empfohlen):
Sie können die Unfallabwicklung direkt aus der eignen Kanzleisoftware starten um sich Doppeleingaben zu sparen. Diese Version ist kostenpflichtig und kann direkt über die Homepage der e.Consult AG bezogen werden.
Hier finden Sie den Link: www.e-consult.de/fastlane
A. Wo finde ich ein Muster der Digitalisierungsvereinbarung (§ 3 a RVG FastLane Digitalpauschale)?
Die Digitalisierungsvereinbarung mit der Mandantschaft ist Grundlage für die Abrechnung. Ein Muster
finden Sie hier: https://www.econsult.de/app/uploads/2022/04/Verguetungsvereinbarung-20-v2.pdf
B. Bedienungsanleitungen
Wir sind bestrebt für alle Anwendungsmöglichkeiten Lernvideos zur Verfügung zu stellen.
C. Welche Versicherungen nehmen teil?
Aktuell nehmen folgende Versicherungen teil:
- Allianz
- ADAC-Autoversicherung
- DA-Direkt
- DEVK
- Ford Versicherungsdienste
- Freeyou AG
- VW Versicherungsdienste
- ZURICH
Was bringt Ihnen die DAV FastLane finanziell?
Die teilnehmenden Versicherungsunternehmen haben aktuell einen Marktanteil von ca. 30 %. dh. ca. 30 % Ihrer Unfallabwicklungen sind mit einer Digitalpauschale von 20 € brutto abrechnungsfähig.
300 KFZ-Schäden im Jahr = p.A Digitalpauschalen in Höhe von ca. 2.000 € p.A
1.000 KFZ-Schäden im Jahr = p.A Digitalpauschalen in Höhe von ca. 6.000 € p.A
3.000 KFZ-Schäden im Jahr = p.A Digitalpauschalen in Höhe von ca. 18.000 € p.A
Und noch viel wichtiger: Ihre Unfallabwicklung geht um einiges schneller. Ihre gut ausgebildeten Mitarbeiter:innen, verbringen zukünftig keine Zeit mehr in Telefonhotlines um nach dem Sachstand Ihres Vorgangs zu fragen oder E-Mail und Briefe manuell einzusortieren.
informationen für versicherungsunternehmen:
Wie nehme ich als Versicherungsunternehmen teil?
Die Antwort ist in zwei Bereiche zu teilen:
a. Business
Teilnehmende Versicherer müssen bereit sein öffentlich mit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht die Teilnahme zu verkünden und digital übermittelte Fälle mit der Digitalpauschale in Höhe von 20 Euro brutto vergüten.
B. Technik
Technisch ist lediglich ein Eingangskanal für die Sendungen über e.Consult (WebAkte) zur Verfügung zu stellen. Im Optimalfall über GDV-Branchennetz, aber alle anderen verschlüsselten Übertragungsprotokolle sind ebenso möglich. Also kein IT-Aufwand.
Warum ist JETZT wichtig beim Projekt FastLane einzusteigen?
„Jetzt“ ist ein guter Zeitpunkt, weil das Thema FastLane aktuell eine sehr hohe Aufmerksamkeit genießt und durch den deutschen Anwaltverein stark verbreitet wird.
Diesen Schwung mitzunehmen bedeutet bildlich beschrieben: Heute schieben viele einen schweren Stein, wenn man wartet, muss man in ein paar Jahren alleine schieben. Das kostet dann natürlich mehr Kraft.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf https://www.e-consult.de/produkte/fastlane/.
Sie wünschen eine Beratung zu DAV Fastlane? https://www.e-consult.de/produkte/fastlane-beratung/